Immobilienverkauf Kosten – was erwartet Sie?

Eine Immobilie zu verkaufen, ist bei Weitem nicht kostenlos, sondern bringt Immobilienverkauf Kosten mit sich. Beim Wohnungs- oder Hausverkauf fallen Kosten unterschiedlicher Art und Höhe an. Vieles muss organisiert werden und eine Menge Kosten kommen auf den Verkäufer zu. Damit es bei den Kosten nicht zu unerwarteten Ausgaben kommt, sollte man sich vorher einen Überblick verschaffen, welche Kosten anfallen und wie hoch sie in etwa sein werden.

Kapitelübersicht

1. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Immobilie zu verkaufen?

Zuerst einmal ist die Jahreszeit für den Hausverkauf eines Objektes irrelevant, da potenzielle Käufer das ganze Jahr über nach passendem Wohn- oder Gewerberaum suchen. Dennoch gibt es gute und schlechte Zeiten zum Verkauf einer Wohnung oder von einem Haus. Diese Zeit erstreckt sich allerdings weniger über Wochen, sondern eher über Jahre hinweg und ist abhängig von den durchschnittlichen Immobilienpreisen und der Höhe der Zinsen für Kredite.

2. Welche Immobilienverkauf Kosten kommen auf den Verkäufer beim Hausverkauf zu?

Welche Immobilienverkauf Kosten bei dem Verkauf einer Wohnung oder von einem Haus anfallen, ist von der individuellen Verkaufssituation und vom Wert der Wohnung oder von dem Haus abhängig. Viele Dinge müssen beachtet werden, damit es nicht zu mehr Ausgaben kommt als geplant.

  • Wertgutachten und Bewertung: Um eine Immobilie verkaufen zu können, ist zunächst eine Wertermittlung notwendig. Dafür kann man ein Wertgutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Ein solches Gutachten ist sehr umfangreich und detailliert aber in den meisten Fällen nicht nötig. Ist aber ein umfangreiches Gutachten gewünscht, um zu sparen, kann man die Immobilienbewertung besser dem Makler überlassen. Es gibt Internetseiten, die kostenlose Ersteinschätzungen bieten. Ein Vollwertgutachten liegt bei mindestens 1.800 Euro, oftmals aber noch höher, die Immobilienverkauf Kosten summieren sich.
  • Kosten für Renovierung und Instandhaltung: Vor dem Kauf zu renovieren ist jedem selbst überlassen. Allerdings sollte man gut kalkulieren, was man noch renovieren will vor dem Hausverkauf, damit keine Kosten entstehen, die nicht im Verhältnis zum erzielten Preis stehen. Empfehlenswert sind kleinere Arbeiten wie Schönheitsreparaturen. Ziel ist es, der Immobilie einen gepflegten und einladenden Eindruck zu verleihen.Auch Instandhaltungskosten können während der Verkaufsphase auf einen zu kommen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektrik. Generell sollten Sie für die Renovierung vor dem Immobilienverkauf ein Budget von maximal 2.000 – 3.000 € einplanen.
  • Verkaufsunterlagen: Beim Immobilienverkauf fallen auch für einige Unterlagen Kosten an. Zum einen wird ein Energieausweis und zum anderen ein Grundbuchauszug benötigt.
  • Energieausweis: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und darf in den Verkaufsunterlagen nicht fehlen. Hier gibt es zwei Varianten, die sich im Preis und Aufwand unterscheiden. Zum einen der verbraucherorientierte Energieausweis. Dies ist die günstigere Variante und liegt meist um 100 Euro. Zum anderen gibt es den bedarfsorientierten Energieausweis, welcher preislich meist bei mehreren hundert Euro liegt.

  • Grundbuchauszug: Ein nicht beglaubigter Grundbuchauszug kostet nur 10 Euro und ein Beglaubigter kann bis zu 20 Euro kosten.

  • Vermarktung: Eine Immobilie zu vermieten ist umfangreich und zeitintensiv ist. Man braucht auf jeden Fall…
  • Exposè- Erstellung inkl. Fotos: Bei dem Exposé einer Immobilie kommt es auf die professionelle Ausarbeitung und den überzeugenden Inhalt an. Ein professionelles Exposé kann bis zu mehreren Hundert Euro kosten.

  • Inserate in der Zeitung und online: Schon ein einzelnes Inserat in einem Online-Portal oder in einer Zeitung kann zwischen 60 und 400 € kosten.

  • Verkaufsschild und gegebenenfalls andere Plakate

  • Eventuelle Besichtigungen mit zusätzlicher Werbung und Spesen für Besucher

  • Kosten für den Makler: Für die Vermarktung der Immobilie kann man einen Makler beauftragen. Wird ein Makler beauftragt, wird zwischen Eigentümer und Immobilienmakler ein Maklervertrag geschlossen. Die Vermarktungskosten sind in diesem Fall in der Provision enthalten, welche je nach Bundesland und Immobilienart variiert. Die Maklerprovision ist ein Honorar, welches der Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie erhält. Meistens beträgt die Provision 3-6% vom Verkaufspreis bei den Immobilienverkauf Kosten und wird je nach Immobilienart von Eigentümer oder Käufer allein getragen oder aber zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Ebenso hat ein Immobilienmakler den großen Vorteil, dass er nicht nur die Immobilie vermarktet, sondern sie auch im Vorfeld bewertet und in dem Zug einen realistischen Verkaufspreis festlegt. Auch kümmert er sich um Verkaufsunterlagen, Besichtigungen und kann den Verkäufer auf Wunsch mit seinem Fachwissen zum Notartermin begleiten. Ob weitere Kosten neben der Provision anfallen, ist vom Maklervertrag abhängig.
  • Steuern: Was für Steuern entstehen können, variiert bei jedem einzelnen Verkaufsfall.

  • Spekulationssteuer: Wenn z.B. ein privates Grundstück innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Kauf wieder verkauft wird, handelt es sich um ein steuerrechtliches Spekulationsgeschäft. Die Einnahmen müssen versteuert werden, auch dann, wenn es sich um eine Zwangsversteigerung handelt.

  • Gewerbesteuer: Diese Steuer muss gezahlt werden, wenn die zu verkaufende Immobilie im Betriebsvermögen mit inbegriffen ist.

  • Umsatzsteuer: Diese wird ebenfalls fällig, wenn die Immobilie ins Betriebsvermögen zählt. Zählt die Immobilie also als Privatvermögen, so stehen die Chancen nicht schlecht, dass keine bzw. nur geringe Steuern gezahlt werden müssen.

  • Notar Im Regelfall werden die Kosten vom Käufer getragen. Kommt es allerdings nicht zum Verkaufsabschluss, muss die Person zahlen, die den Juristen beauftragt hat.

  • Vorfälligkeitsentschädigung: Ebenso können beim Hausverkauf Kosten für die Auflösung eines noch bestehenden Kredits anfallen. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung lässt die Bank sich einen möglichen Zinsschaden entschädigen. Wie hoch die Entschädigung ist, hängt von der Restlaufzeit des Kredits ab.

3. Welche Kosten muss der Käufer übernehmen?

Nicht nur für den Verkäufer fallen Immobilienverkauf Kosten an, sondern auch für den Abnehmer der Immobilie fallen zusätzliche Kosten neben dem Kaufpreis an.

  • Notarkosten

Der Notar ist zuständig für die Formulierung und Aufklärung des Kaufvertrages, die Eintragungen im Grundbuch sowie für die Überwachung der Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. 
Denn ein Grundstücksgeschäft wird ausschließlich mit der notariellen Beurkundung rechtskräftig. Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, muss dies von einem Juristen beurkundet werden. Die Kosten, die dabei entstehen, trägt der Käufer der Immobilie. Da der Käufer die Kosten trägt, steht ihm auch das Recht zu, den Notar auszuwählen.

  • Grundbuchamt

Auch das Grundbuchamt muss über den Kauf der Immobilie informiert werden. Die Kosten, die dabei entstehen, hat ebenfalls der Käufer des Objektes zu tragen.

  • Grunderwerbssteuer

Gemäß der Rechtsprechung ist der Erwerb einer Immobilie ein grunderwerbssteuerpflichtiger Tatbestand. Da der Kunde mit dem Kauf der Immobilie den Grund und Boden erwirbt, fällt für ihn die Grunderwerbssteuer an. Diese liegt z.Zt. (2021) zwischen 3,5 – 6% der notariell beurkundeten Leistungen für Grundstück und Gebäude.

4. Tipps – Worauf Sie achten sollten und wie Sie die Nebenkosten im Rahmen halten können

Um möglichst viele Interessenten für Ihre Immobilien gewinnen zu können, sollten Sie das Exposé inkl. Fotos professionell anfertigen lassen. Vor allem gute Fotos sind wichtig, um das Interesse von potenziellen Käufern zu wecken.

Ebenso ist zu empfehlen, nur das Nötigste zu renovieren, da die Kosten für die Renovierung, meistens nicht auf den Kaufpreis aufgerechnet werden können. Deswegen sollte man nur noch sogenannte Schönheitsreparaturen vornehmen.

Um im Fall eines Nichtabschlusses Ihre Nebenkosten zu minimieren, empfiehlt es sich den Käufer den Notar beauftragen zu lassen, da im Falle eines Nichtabschlusses derjenige die Kosten trägt, welcher den Notar beauftragt hat.

Außerdem sollten Sie im Auge behalten, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer fristgerecht zahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie als Verkäufer vom Finanzamt in die Pflicht genommen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater bezüglich der Spekulationssteuer. Vor allem dann, wenn Sie eine Wohnung vermietet hatten und noch keine zehn Jahre Eigentümer der Wohnung sind.

Zudem sollten Sie mit Ihrer Bank sprechen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist, sofern Sie den Kredit vorzeitig ablösen.

5. Das Fazit zu den Immobilienverkauf Kosten

Immobilien zu verkaufen kostet Geld und muss immer gut vorbereitet sein. Ganz ohne zusätzliche Immobilienverkauf Kosten und Ausgaben finden Sie keinen neuen Besitzer für ihr Objekt. Doch durch strategisch geplantes Herangehen der anfallenden Kosten und mit dem nötigen Wissen, lassen sich Kosten auf das Minimum reduzieren. In jedem Fall ist es empfehlenswert einen Makler zu beauftragen, der Sie mit seinem nötigen Fachwissen unterstützen kann.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Immobilie zu verkaufen?

Zuerst einmal ist die Jahreszeit für den Hausverkauf eines Objektes irrelevant, da potenzielle Käufer das ganze Jahr über nach passendem Wohn- oder Gewerberaum suchen. Dennoch gibt es gute und schlechte Zeiten zum Verkauf einer Wohnung oder von einem Haus. Diese Zeit erstreckt sich allerdings weniger über Wochen, sondern eher über Jahre hinweg und ist abhängig von den durchschnittlichen Immobilienpreisen und der Höhe der Zinsen für Kredite.

Welche Immobilienverkauf Kosten kommen auf den Verkäufer beim Hausverkauf zu?

Welche Immobilienverkauf Kosten bei dem Verkauf einer Wohnung oder von einem Haus anfallen, ist von der individuellen Verkaufssituation und vom Wert der Wohnung oder von dem Haus abhängig. Viele Dinge müssen beachtet werden, damit es nicht zu mehr Ausgaben kommt als geplant.

  • Wertgutachten und Bewertung: Um eine Immobilie verkaufen zu können, ist zunächst eine Wertermittlung notwendig. Dafür kann man ein Wertgutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Ein solches Gutachten ist sehr umfangreich und detailliert, aber in den meisten Fällen nicht nötig. Ist aber ein umfangreiches Gutachten gewünscht, um zu sparen, kann man die Immobilienbewertung besser dem Makler überlassen. Es gibt Internetseiten, die kostenlose Ersteinschätzungen bieten. Ein Vollwertgutachten liegt bei mindestens 1.800 Euro, oftmals aber noch höher, die Immobilienverkauf Kosten summieren sich.
  • Kosten für Renovierung und Instandhaltung: Vor dem Kauf zu renovieren, ist jedem selbst überlassen. Allerdings sollte man gut kalkulieren, was man noch renovieren will vor dem Hausverkauf, damit keine Kosten entstehen, die nicht im Verhältnis zum erzielten Preis stehen. Empfehlenswert sind kleinere Arbeiten wie Schönheitsreparaturen. Ziel ist es, der Immobilie einen gepflegten und einladenden Eindruck zu verleihen.Auch Instandhaltungskosten können während der Verkaufsphase auf einen zu kommen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektrik. Generell sollten Sie für die Renovierung vor dem Immobilienverkauf ein Budget von maximal 2.000 – 3.000 € einplanen.
  • Verkaufsunterlagen: Beim Immobilienverkauf fallen auch für einige Unterlagen Kosten an. Zum einen wird ein Energieausweis und zum anderen ein Grundbuchauszug benötigt.
  • Energieausweis: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und darf in den Verkaufsunterlagen nicht fehlen. Hier gibt es zwei Varianten, die sich im Preis und Aufwand unterscheiden. Zum einen der verbraucherorientierte Energieausweis. Dies ist die günstigere Variante und liegt meist um 100 Euro. Zum anderen gibt es den bedarfsorientierten Energieausweis, welcher preislich meist bei mehreren hundert Euro liegt.

  • Grundbuchauszug: Ein nicht beglaubigter Grundbuchauszug kostet nur 10 Euro und ein Beglaubigter kann bis zu 20 Euro kosten.

  • Vermarktung: Eine Immobilie zu vermieten ist umfangreich und zeitintensiv ist. Man braucht auf jeden Fall…
  • Exposè-Erstellung inkl. Fotos: Bei dem Exposé einer Immobilie kommt es auf die professionelle Ausarbeitung und den überzeugenden Inhalt an. Ein professionelles Exposé kann bis zu mehreren Hundert Euro kosten.

  • Inserate in der Zeitung und online: Schon ein einzelnes Inserat in einem Online-Portal oder in einer Zeitung kann zwischen 60 und 400 € kosten.

  • Verkaufsschild und gegebenenfalls andere Plakate

  • Eventuelle Besichtigungen mit zusätzlicher Werbung und Spesen für Besucher

  • Kosten für den Makler: Für die Vermarktung der Immobilie kann man einen Makler beauftragen. Wird ein Makler beauftragt, wird zwischen Eigentümer und Immobilienmakler ein Maklervertrag geschlossen. Die Vermarktungskosten sind in diesem Fall in der Provision enthalten, welche je nach Bundesland und Immobilienart variiert. Die Maklerprovision ist ein Honorar, welches der Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie erhält. Meistens beträgt die Provision 3-6% vom Verkaufspreis bei den Immobilienverkauf Kosten und wird je nach Immobilienart von Eigentümer oder Käufer allein getragen oder aber zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Ebenso hat ein Immobilienmakler den großen Vorteil, dass er nicht nur die Immobilie vermarktet, sondern sie auch im Vorfeld bewertet und in dem Zug einen realistischen Verkaufspreis festlegt. Auch kümmert er sich um Verkaufsunterlagen, Besichtigungen und kann den Verkäufer auf Wunsch mit seinem Fachwissen zum Notartermin begleiten. Ob weitere Kosten neben der Provision anfallen, ist vom Maklervertrag abhängig.
  • Steuern: Was für Steuern entstehen können, variiert bei jedem einzelnen Verkaufsfall.

  • Spekulationssteuer: Wenn z.B. ein privates Grundstück innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Kauf wieder verkauft wird, handelt es sich um ein steuerrechtliches Spekulationsgeschäft. Die Einnahmen müssen versteuert werden, auch dann, wenn es sich um eine Zwangsversteigerung handelt.

  • Gewerbesteuer: Diese Steuer muss gezahlt werden, wenn die zu verkaufende Immobilie im Betriebsvermögen mit inbegriffen ist.

  • Umsatzsteuer: Diese wird ebenfalls fällig, wenn die Immobilie ins Betriebsvermögen zählt. Zählt die Immobilie also als Privatvermögen, so stehen die Chancen nicht schlecht, dass keine bzw. nur geringe Steuern gezahlt werden müssen.

  • Notar: Im Regelfall werden die Kosten vom Käufer getragen. Kommt es allerdings nicht zum Verkaufsabschluss, muss die Person zahlen, die den Juristen beauftragt hat.

  • Vorfälligkeitsentschädigung: Ebenso können beim Hausverkauf Kosten für die Auflösung eines noch bestehenden Kredits anfallen. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung lässt die Bank sich einen möglichen Zinsschaden entschädigen. Wie hoch die Entschädigung ist, hängt von der Restlaufzeit des Kredits ab.

Welche Kosten muss der Käufer übernehmen?

Nicht nur für den Verkäufer fallen Immobilienverkauf Kosten an, sondern auch für den Abnehmer der Immobilie fallen zusätzliche Kosten neben dem Kaufpreis an.

  • Notarkosten

Der Notar ist zuständig für die Formulierung und Aufklärung des Kaufvertrages, die Eintragungen im Grundbuch sowie für die Überwachung der Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. 
Denn ein Grundstücksgeschäft wird ausschließlich mit der notariellen Beurkundung rechtskräftig. Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, muss dies von einem Juristen beurkundet werden. Die Kosten, die dabei entstehen, trägt der Käufer der Immobilie. Da der Käufer die Kosten trägt, steht ihm auch das Recht zu, den Notar auszuwählen.

  • Grundbuchamt

Auch das Grundbuchamt muss über den Kauf der Immobilie informiert werden. Die Kosten, die dabei entstehen, hat ebenfalls der Käufer des Objektes zu tragen.

  • Grunderwerbssteuer

Gemäß der Rechtsprechung ist der Erwerb einer Immobilie ein grunderwerbssteuerpflichtiger Tatbestand. Da der Kunde mit dem Kauf der Immobilie den Grund und Boden erwirbt, fällt für ihn die Grunderwerbssteuer an. Diese liegt z.Zt. (2021) zwischen 3,5 – 6% der notariell beurkundeten Leistungen für Grundstück und Gebäude.

Tipps – Worauf Sie achten sollten und wie Sie die Nebenkosten im Rahmen halten können

Um möglichst viele Interessenten für Ihre Immobilien gewinnen zu können, sollten Sie das Exposé inkl. Fotos professionell anfertigen lassen. Vor allem gute Fotos sind wichtig, um das Interesse von potenziellen Käufern zu wecken.

Ebenso ist zu empfehlen, nur das Nötigste zu renovieren, da die Kosten für die Renovierung, meistens nicht auf den Kaufpreis aufgerechnet werden können. Deswegen sollte man nur noch sogenannte Schönheitsreparaturen vornehmen.

Um im Fall eines Nichtabschlusses Ihre Nebenkosten zu minimieren, empfiehlt es sich den Käufer den Notar beauftragen zu lassen, da im Falle eines Nichtabschlusses derjenige die Kosten trägt, welcher den Notar beauftragt hat.

Außerdem sollten Sie im Auge behalten, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer fristgerecht zahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie als Verkäufer vom Finanzamt in die Pflicht genommen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater bezüglich der Spekulationssteuer. Vor allem dann, wenn Sie eine Wohnung vermietet hatten und noch keine zehn Jahre Eigentümer der Wohnung sind.

Zudem sollten Sie mit Ihrer Bank sprechen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist, sofern Sie den Kredit vorzeitig ablösen.

Das Fazit zu den Immobilienverkauf Kosten

Immobilien zu verkaufen kostet Geld und muss immer gut vorbereitet sein. Ganz ohne zusätzliche Immobilienverkauf Kosten und Ausgaben finden Sie keinen neuen Besitzer für ihr Objekt. Doch durch strategisch geplantes Herangehen der anfallenden Kosten und mit dem nötigen Wissen, lassen sich Kosten auf das Minimum reduzieren. In jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Makler zu beauftragen, der Sie mit seinem nötigen Fachwissen unterstützen kann.

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