Wenn man nicht allein erbt – die unerwartete Erbengemeinschaft

Natascha P. musste nach dem Tod ihres Onkels feststellen, dass sie nicht die alleinige Erbin seiner Wohnung ist. Weit von ihr entfernt lebende Cousins und Cousinen wurden durch einen Erbermittler ausfindig gemacht. Mit solch einer Situation hatte sie überhaupt nicht gerechnet, da seit Jahrzehnten kein Kontakt zu diesem Teil der Familie bestand. Eine große Unsicherheit trat ein – was musste jetzt alles bedacht werden? Und wer würde ihr dabei helfen? Ein Testament gab es schließlich auch nicht.

Neben der Trauer um einen verlorenen Menschen müssen bei einem Erbe viele Dinge erledigt werden, bei denen man sich schnell überfordert fühlen kann. Gerade bei einem Fall wie bei Natascha P., die zunächst dachte, sie wäre die alleinige Erbin. Hinzu kam, dass die anderen Erben ihr unbekannte Personen sind.

Wer gehört zu einer Erbengemeinschaft?

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht bestimmt hat, was mit seinem Besitz im Todesfall passieren soll, es also kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch aus allen berechtigten Erben. Zunächst ist es dann wichtig, einen Überblick über den Nachlass zu bekommen und die laufende Verwaltung dieses Nachlasses zu gewährleisten. Bei Natascha P. und ihren Familienangehörigen war das schnell geklärt: außer der Wohnung gab es keinen nennenswerten Besitz, den ihnen ihr Onkel hinterlassen hatte.

Unterschiedliche Interessen müssen unter einen Hut gebracht werden

Doch damit begannen die Auseinandersetzungen, die fast zum Zerwürfnis in den neu geknüpften Familienbanden führten. Während sich Natascha und ihre beiden Cousins einig waren, dass die Wohnung verkauft werden sollte, stellte sich die Cousine quer. Sie hatte sich in den Kopf gesetzt, in die Wohnung einzuziehen. Was sie nicht bedacht hatte, war, dass sie die anderen dann auszahlen muss. Die Zeit wurde eng, denn nach drei Monaten muss man das Erbe dem Finanzamt melden, das dann abhängig von der Höhe der geerbten Summe die Erbschaftssteuer erhebt.

Lieber einen Profi fragen

Um den Ganzen ein Ende zu setzen, fragte die friedliebende Natascha einen Makler um seinen Rat. Dieser schätzte den Wert der Immobilie professionell ein – der höher als gedacht war – und konnte ihr auch schon Interessenten nennen, die er in der Rückhand hatte. Da die Wohnung doch schon ein wenig in die Jahre gekommen war, empfahl er ihr zudem ein paar Instandsetzungen. Dafür hatte er auch einen preiswerten Handwerker in seinem Netzwerk.

Zum nächsten Familientreffen nahm sie den Makler einfach mit. Der konnte ihre Verwandte schließlich durch seine professionelle Einschätzung überzeugen. Die Wohnung wurde verkauft und jeder der Erben konnte sich einen langgehegten Wunsch erfüllen oder das Geld anlegen. Die Cousine, die erst nicht vom Verkauf überzeugt war, konnte endlich die Reise machen, von der sie schon seit Jahren geträumt hatte.

Sie haben als Teil einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und wissen nicht, was sie jetzt machen sollen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/

https://www.ra-knoop.de/ratgeber-recht/40-ratgeber-erbrecht-zehn-irrtuemer.html

https://november.de/ratgeber/erbe/gesetzliche-erbfolge/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Katerina_Dav/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Welche Gesetze Ihr Makler kennen muss

Ein Makler bietet viele Dienstleistungen rund um die Immobilie an. Um seiner Arbeit bestmöglich nachzugehen, ist umfangreiches Wissen zu unterschiedlichen Themen notwendig. So kennt ein guter und kompetenter Makler unter anderem sämtliche Gesetze und Verordnungen, die die Immobilien- und Wohnwirtschaft betreffen. Ein Überblick. Um den anspruchsvollen Job des Maklers gut auszuüben und Verkäufer und Kaufinteressenten…

Weiterlesen

Das ändert sich 2018

Auch im Jahr 2018 gibt es wieder einige Änderungen rund um das Thema Immobilie. Private Bauherren erhalten mehr Unterstützung, Baufirmen und Makler bekommen mehr Pflichten – teilweise nicht unerwünscht. Aber auch einige Förderungen fallen weg. […]

Weiterlesen

Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen

Zu entscheiden, was man mit einer Erbimmobilie machen möchte, ist – vor allem wenn man Teil einer Erbengemeinschaft ist – nicht leicht. Viele Meinungen und Interessen treffen aufeinander. Doch ohne gemeinsame Einigung kann sich die gebildete Erbengemeinschaft nicht auflösen. Der Cousin zweiten Grades möchte verkaufen, eine der zwei Tanten möchte selbst in der Immobilie wohnen…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Uwe Kirsten


Geschäftsinhaber

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Geprüfter Immobilienmakler (SFA)
Verkauf - Vermietung - Einkauf

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Petra Siebold


Vermietung

Vermietung

069 54 44 77 mieten@uk-immobilien.com

Nathalie Siebold


Besichtigungen

Vermietung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Nadine Baluch


Back-Office

Marketing - Buchhaltung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com
bekkant aus HITRADIO FFH