Ja, wir schließen auch Türen auf…

Ja, wir schließen auch Türen auf…

ÜBER UNS

Ja, wir schließen auch Türen auf…

wir plaudern mit Interessenten. Wir schlendern mit Singles, Paaren und Familien durch Wohnungen und Häuser. Doch wer sein Berufsethos ernst nimmt und lebt, wer jedes Objekt als Herausforderung an die eigenen Leistungen, an die jahrelange Expertise und das angeeignete Know-How wahrnimmt, der ist mehr als Türaufschließer und Small-Talker.
Nah am Kunden. Mitten im Markt.
UK Immobilien: Ihr Immobilienmakler in Frankfurt am Main

sowie in der Wetterau, Offenbach, Main-Taunus-Kreis und Umgebung!
Nah am Kunden, mitten im Markt, direkt beim potenziellen Käufer. Kunden schätzen dabei unseren menschlichen, partnerschaftlichen und praxisnahen Umgang in enger Verbindung aus fundiertem Expertenwissen und modernsten Marketingmethoden.

Sicher. Klar. Erfolgserprobt. Und das bereits seit 2004! Vom Home Staging über die 360-Grad-Tour bis zur Vermietung mit Mietausfallschutz sorgen wir für ein überdurchschnittliches Portfolio. Leistungsgarantie inklusive!

Tätig werden wir für Sie als Makler für Frankfurt in den Bereichen Vermietung und Verkauf von Neubau- und Bestandsimmobilien im Großraum Frankfurt am Main – sowie für Verkauf-Bestandsimmobilien im Wetteraukreis, im Raum Offenbach, Vordertaunus, Main-Taunus-Kreis bis nach Wiesbaden! Hier ist unsere Heimat. Hier liegt unsere Erfahrung. Unser Potenzial. Fragen Sie nach – wir freuen uns auf Sie!

Ihre Immobilie hat einfach mehr verdient!

Die gelungene Präsentation Ihrer Immobilie:

Hand aufs Herz: Was tun Sie, wenn Sie Ihren Wagen verkaufen wollen? Ganz einfach: Sie waschen, Sie polieren, Sie saugen, Sie putzen. Fotografiert wird nur bei schönstem Sonnenschein und die Autobeschreibung wird fünf Mal Korrektur gelesen. Schließlich soll der potentielle Käufer einen 1A Auftritt zu Gesicht bekommen. Eigentlich logisch, oder? Schade nur, dass beim Immobilienverkauf trotz dieser einfachen Logik häufig kaum etwas davon in den Immobilienanzeigen zu sehen ist. Da wird dann auf den richtigen Interessenten gehofft. „Wird schon werden, das Haus ist schließlich toll“. Nur leider hat Ihr Interessent erst einmal keinerlei positive Erinnerungen, die er mit Ihrer Immobilie verbindet. Deshalb heißt es: klotzen statt kleckern!

UK Immobilien steht für partnerschaftliche Zusammenarbeit, Expertenwissen, modernes Marketing und professionelle Vermarktungen. Stringent, persönlich, zielgruppenkonform! Nach der Erstellung professioneller Fotos entsteht ein hochwertiges Exposé, das die Vorteile Ihrer Immobilie ins perfekte Licht rückt. Ob online oder in Printform: So werden Sie gesehen!

Neugierig machen, informieren, authentisch sein.

Eigentlich ganz einfach, oder?

Unser Marketing bedient alle wichtigen Online- und Offline-Kanäle. Von der eigenen Webseite über die wichtigsten und relevantesten Immobilienportale bis hin zur Anzeigenwerbung. Sie macht neugierig, informiert, ist authentisch und persönlich. Bedenken Sie: Interessenten kaufen meist nur einmal im Leben eine Immobilie. Auf die Wünsche, die Bedürfnisse und den großen Informationsbedarf müssen Werbung und Marketing deshalb perfekt abgestimmt sein. Gerne integrieren wir auch Werbetafeln, Fahnen oder andere Werbemaßnahmen in unser Marketingkonzept. Ihre Immobilie zählt - Individualität ist Trumpf! Lassen Sie uns drüber sprechen!

Verkaufsvorbereitung

Interesse und positive Emotionen wecken

Der Preis steht! Jetzt geht es an die Verkaufsvorbereitung. Dazu gehört auch die Beschaffung aller wichtigen Unterlagen für den Verkauf Ihres Objektes. Liegen alle Daten vor, geht es ans Eingemachte. Darauf legen wir von UK Immobilien besonders großen Wert. Denn wir wissen: Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck! Jetzt muss alles sitzen! Bevor wir hochwertige und professionelle Fotos Ihres Objektes erstellen, klären wir gemeinsam, ob Sie die Vorteile von Home Staging nutzen wollen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

...denn auf die Details kommt es an!

Der Preis steht – die Bewerbung sitzt!

Im Anschluss fertigen wir ausdrucksstarke Bilder Ihrer Immobilie an, gestalten ansprechende Texte und produzieren eine fotorealistische 360-Grad-Tour. Sie ermöglicht es Interessenten, jederzeit – ohne Zeitdruck und in Eigenregie, das künftige Zuhause kennenzulernen. Alle Inhalte fließen in unser Exposé, das sowohl als extrem hochwertig gebundene Print- wie auch als Onlineversion verfügbar sein wird und als hervorragende Bewerbungsmappe für Ihr Anwesen fungiert.

Ihr Vorteils-Plus beim Qualitätsmakler in Frankfurt

Auch wenn die Aufgaben, die ein Immobilienmakler erfüllen muss in den letzten Jahren zunehmend umfangreicher und komplexer geworden sind, glauben wir:

Ein guter Immobilienmakler ist ein Menschenkenner mit ziemlich einzigartigem Organisationstalent. Er hat grundsätzlich alles im Blick, kann Interessenten einschätzen und selektieren, Termine koordinieren, Besichtigungen planen und durchführen und bei all dem immer ein offenes Ohr für Verkäufer und Vermieter haben. Dazu ein ästhetisches Auge, Wissen zu Baustoffen, juristischen Grundlagen und Finanzierungsfragen. Klingt vielversprechend, oder?

Klar. Stabil. Vertrauensvoll: Unsere Basis für erfolgreiches Verkaufen

Als Vertretung von Verkäufern und Vermietern nehmen wir von UK Immobilien eine starke Position gegenüber den Interessenten ein und sorgen mit regelmäßigen Statusberichten und offenem Feedback für eine klare Basis zwischen Verkäufern, Vermietern und uns.

Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, nehmen wir den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie sicher in die Hand und unterstützen vom ersten Kontakt des Interessenten bis zum Notartermin.

Hand aufs Herz: Es geht Ihnen nicht darum, ob Sie mit oder ohne Makler verkaufen. Es geht Ihnen darum, den realistischen Verkaufspreis zu erzielen – und das in möglichst kurzer Zeit. Bei UK Immobilien bekommen Sie genau das und gerne noch ein bisschen mehr. Ohne Wartezeit! Ohne Druck. Ohne Stress! Dafür mit höchster Sicherheit und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

UK IMMOBILIEN IST VOM BVFI – BUNDESVERBAND FÜR DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT ALS REGIONALDIREKTION FÜR FRANKFURT AM MAIN – NORD-OST GESETZT

Der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft verstärkt seine Strukturen in die Regionen

 

Wohnen ist ein hohes Gut – daher beabsichtigt der BVFI eine noch größere Nähe zu seinen Immobilien-Unternehmen aufzubauen.
Wie Vorstand Jürgen Engelberth mitteilt, ist es besonders wichtig, nicht nur über den Zentralverband, sondern auch direkt vor Ort als professioneller Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und Vermieter ein Ohr zu haben. Aber auch direkte Kontakte zu Verwaltungen, Behörden und Kommunen werden immer unabdingbarer und bleiben auch im Rahmen der zunehmend fortschreitenden Digitalisierung unverzichtbar.

Hierzu greift der BVFI auf führende Immobilien-Unternehmen in den Regionen zurück. Ziel ist es mindestens in jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt eine Regionaldirektion mit einem Regionaldirektor/in zu besetzen.
Mit großer Freude wird nun bekannt geben, dass auch in der Region Frankfurt am Main – Nord-Ost, mit Uwe Kirsten von UK Immobilien eine entsprechende Regionaldirektion besetzt wurde.
Herr Kirsten erweitert so den professionellen Kreis der regional tätigen Immobilienexperten und fungiert als Sprachrohr seiner Kollegen vor Ort.
Zudem wurde er vom BVFI zum Abgeordneten in den Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft ernannt.

Wer ist der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft?
Der BVFI ist ein beim Deutschen Bundestag akkreditierter Berufs- und Interessenverband für die Immobilienwirtschaft und bietet seinen Mitgliedern vor allem aktive Mitgliedschaften, in Form von Repräsentanten, Abgeordneten im Bundeskongress, Landesdirektionen, Regionaldirektionen oder Geschäftsstellenleitern.
So gestalten die über 10.000 Mitglieder ihre Branche und die gesamte Immobilienwirtschaft proaktiv mit, denn es geht um ihren Beruf, um ihre Berufung und ihre Zukunft.

Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft
Der Bundeskongress ist die parlamentarische Interessenvertretung der Branche sowie des Berufsstandes. Er setzt sich aus Landes- und Regionaldirektoren, Expert-Beiräten und Verbandsjuristen zusammen, die die Probleme und Bedürfnisse der Branchenteilnehmer vor Ort kennen und verstehen.
So geben die Abgeordneten der privaten und gewerblichen Immobilienwirtschaft mehr Aufmerksamkeit und eine größere Durchschlagskraft, vor allem in der Politik, durch weitreichende politische Arbeitskreise.

Wir sind für Sie da

Mit Leidenschaft dabei

Uwe Kirsten


Geschäftsinhaber

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Geprüfter Immobilienmakler (SFA)
Verkauf - Vermietung - Einkauf

069 54 44 77
info@uk-immobilien.com

Petra Siebold


Vermietung

Vermietung

069 54 44 77
mieten@uk-immobilien.com

Nathalie Siebold


Besichtigungen

Vermietung

069 54 44 77
info@uk-immobilien.com

Nadine Baluch


Back-Office

Marketing - Buchhaltung

069 54 44 77
info@uk-immobilien.com

Das Leistungsprofil eines Immobilienmaklers!

...lässt sich gut mit einem Eisberg vergleichen!

Denn man sieht zumeist nur den oberen Teil des Eisbergs! Zuweilen wird die Meinung vertreten, die Leistungen eines Immobilienmaklers würden sich in „Inserieren – Aufschließen – Abkassieren“ erschöpfen. Mit dieser Aufstellung soll aufgezeigt werden, welche vielfältigen Leistungen ein qualifizierter Immobilienmakler im Interesse eines Verkäufers, Suchenden und Käufers zu erbringen hat, denn schließlich geht es bei den Beteiligten meist um deren größte Investition ihres Lebens.
Dem Verfasser ist bekannt, dass leider nicht alle Makler dieses Anforderungsprofil erfüllen, was jedoch nicht den Maklern, sondern dem Gesetzgeber wegen der nach wie vor zu geringen Zugangsvoraussetzungen zuzuschreiben ist.
Betrachtet werden hier nur die Leistungen eines Immobilienmaklers, der für die Vermittlung von selbstgenutzten wohnwirtschaftlichen Kaufimmobilien tätig ist. Ein Makler, der auch Gewerbeobjekte, Miethäuser und/oder Mietwohnungen (bzw. die dafür erforderlichen Verträge) vermittelt, hat noch weitere Leistungen zu erbringen!

Diese Übersicht wurde uns freundlicherweise vom bvfi – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Foto © AdobeStock_172718962

Für die Unternehmensgründung und die Erstausstattung sind mindestens 50.000 EUR erforderlich, rechnet man das erste Jahr als Anlaufphase hinzu, eher 150.000 EUR
✓ Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach § 34c der Gewerbeordnung
✓ Unternehmensgründung mit Businessplan unter Zuhilfenahme von Unternehmensberater, IHK, Rechtsanwalt und Steuerberater
✓ Erstellen eines rechts- und abmahnsicheren Impressums und der Datenschutzerklärung
✓ Juristische Ausarbeitung von Vertragsformularen und AGB‘s
✓ Kapital für die Ausstattung des Büros inkl. der erforderlichen Hard- und Software, Unternehmensbroschüren, Einrichten der Internetpräsentation, Präsentation auf den einschlägigen Social-Media-Plattformen (Facebook, XING, LinkedIn, SEO-Platzierung, Google-Adwords-Marketing, Marketingmaßnahmen usw.)
✓ Erstellung eines Leistungs- und Dienstleistungskatalogs mit Differenzierungsanalyse zu den Mitbewerbern
✓ Moderne Maklersoftware zur Verwaltung der Aufträge mit Login-Möglichkeiten der Kunden zur Nachverfolgung des jeweiligen Auftragsstatus
✓ Abschluss und Unterhaltung einer Betriebs- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (auch wenn diese gesetzlich nicht vorgeschrieben sind)
✓ Fortlaufende Qualifizierung und Weiterbildung (die gesetzlich geforderten 20 Stunden in 3 Jahren reichen für die erforderliche Qualifikation bei weitem nicht aus)
✓ Ausbildung der eigenen Mitarbeiter/Innen
✓ Zusatzausbildung zum Sachverständigen zur Erlangung der Befähigung, eine Immobilie unter Berücksichtigung des Zustandes und der erforderlichen Renovierungen bzw. Instandsetzungen marktgerecht bewerten zu können
✓ Kenntnis über folgende Gesetze, zumindest auszugsweise, sind erforderlich:

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere
  1. – das Schuldrecht
  2. – das Mietrecht
  3. – das Maklerrecht
  4. – das Fernabsatzgesetz mit seinem Widerrufsrecht
  5. – die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • das Geldwäschegesetz (GwG)
  • die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • das Handelsgesetzbuch (HGB)
  • ggf. das GmbH-Gesetz
  • das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)
  • das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
  • das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG)
  • die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
  • die Preisangabenverordnung (PAngV)
  • die Zivilprozessordnung (ZPO)
  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

✓ Erforderliche Aufnahme- und Vertragsunterlagen sowie Arbeitsmittel vorbereiten
✓ Aktuell gelistete und eventuell vergleichbaren Objekte selektieren (Objekt-, Lage- und
Marktrecherche)
✓ Angebots- und Verkaufsaktivitäten der letzten 6 Monate in öffentlich zugänglichen Datenbanken oder eigenen Systemen auflisten und deren Vermarktungsdauer ermitteln

✓ Schriftliche Bestätigung des Termins oder per E-Mail
✓ Vor dem eigentlichen Termin nochmals schriftlich oder telefonisch den Termin bestätigen lassen, da ca. 30% der Termine „verpasst“ werden und damit die Anfahrt umsonst war (das widerspricht der Überschrift, der Kunde kommt ins Büro)
✓ Besichtigung des Objektes, evtl. Anfertigen von ersten Fotos und Einschätzung der Lage
✓ Preis- und Zeitvorstellungen sowie etwaige personelle oder objektbezogenen Besonderheiten ermitteln
✓ Wirtschaftliche und technische Begehung und, sofern erforderlich, eine Bewertung der anstehenden Renovierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen und deren Kosten ermitteln oder ermitteln lassen
✓ Analyse der Mikro-/Makrolage und der vorhandenen Infrastruktur

✓ Eigentumsverhältnisse klären
✓ Unterlagen über die Immobilie sichten und ggf. anfordern, wie z.B.

  • Grundrisszeichnungen
  • Flächenaufstellungen
  • Kubatur
  • Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Baumassenzahl (BMZ)

✓ Vorbereitung des Makler-Auftrages
✓ Vereinbarung des Präsentationstermins mit Erläuterung der Marktwertanalyse

✓ Ermitteln des Wunschobjektes

  • Preis
  • Mikro-/Makrolage
  • Ausstattung
  • Marktanalyse

✓ Ermitteln der persönlichen Möglichkeiten

  • Eigenkapital
  • Vermögen
  • Einkommen
  • Finanzierbarkeit

✓ Besondere objektspezifischen Grundstücks- und Gebäudemerkmale (BOG) ermitteln ✓ Prüfen der vorhandenen Unterlagen, wie beispielsweise

  • Grundbuchauszug
  • Vereinbarte Belastungen, Vorkaufsrechte und Nutzungsrechte
  • Auszug aus Katasteramt
  • Flurkarte
  • Bebauungsplan
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Bodengutachten
  • Auflagen der Denkmalschutzbehörde
  • Kaufpreissammlung Gutachterausschuss
  • Gebäudeversicherungsunterlagen
  • Daten vergleichbarer Verkäufe
  • Analyse der vergleichbaren verkauften Immobilien

✓ Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:

  • Gemeinschaftsordnung
  • Teilungserklärung
  • Beschlussprotokolle der letzten drei Jahre
  • Protokollsammlung
  • Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Beurteilung der Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Anstehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Anstehende Sonderumlagen

✓ Detaillierte Erklärung der Marktwertanalyse

  • Erläuterung der Berechnungsmethode
  • Information über die Datensammlung des Gutachterausschusses
  • Information über die realisierten Verkaufspreise ähnlicher Immobilien
  • Beeinflussung der besonderen objektspezifischen Gegebenheiten auf den Marktwert erläutern
  • Erläuterung des Marktanpassungfaktors
  • Begründung des ermittelten Marktwertes

✓ Erläuterung der möglichen Preis- und Vertriebsstrategie unter Berücksichtigung des optimalen Markteintrittspreises und der Vermarktungsdauer
✓ Empfehlungsschreiben zufriedener Kunden übergeben
✓ Profil des Maklerunternehmens vorstellen und die Unterscheidungsmerkmale zu anderen Maklerunternehmen erläutern

  • Erläuterung der eigenen Leistung, Differenzierung zum Wettbewerb
  • Unternehmenspräsentation
  • Muster-Exposé
  • Leistungsverzeichnis
  • Vermarktungserfolge
  • Login-Möglichkeit des Auftraggebers zur Nachverfolgung des Prozesses

✓ Maklervertrag nebst den AGB’s mit dem Verkäufer durchgehen
✓ Schriftlicher Abschluss des Maklervertrages
✓ Erteilung von Vollmachten an den Makler gegenüber Behörden, Verwalter usw.
✓ Erläuterung des gesetzlichen Widerrufsrechts
✓ Information über die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG)
✓ Information über die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

✓ Erfassung der Daten in der Datenbank
✓ Passwortvergabe an den Verkäufer zur Nachvollziehbarkeit der Aktivitäten des Maklers
✓ Fotos vom Objekt erstellen und bearbeiten
✓ Erstellen von professionellen Grundrisszeichnungen
✓ Erstellen eines informativen, mehrseitigen Exposés
✓ 360-Grad- oder Video-Rundgang und/oder Luftaufnahmen erstellen
✓ Vor Veröffentlichung die erstellten Unterlagen mit dem Verkäufer besprechen und dessen Zustimmung einholen
✓ Endgültiges Erstellen des Exposés und der Verkaufsunterlagen
✓ In Absprache mit Kunden Anbringen eines Verkaufsschilds
✓ Die Immobilie in den gängigen Internetportalen und auf der eigenen Webseite präsentieren
✓ Den Mitarbeiter-/Innen das Objekt vorstellen
✓ Vorgemerkte Suchkunden informieren
✓ Ablösevoraussetzungen bestehender Darlehen (Vorfälligkeitsentschädigungen) klären
✓ Aktuelle Kreditinformationen mit möglichen Darlehensgebern für die Interessenten erfragen
✓ Verbrauchsdaten für Öl, Gas, Strom, Wasser ermitteln
✓ Erstellen eines Energieauseises nach EnEV 2014
✓ Liste des evtl. auch zu verkaufenden Zubehörs und Inventars erstellen und deren Wert ermitteln/absprechen bzw. Rechnungsunterlagen besorgen.
✓ Verkauf des Inventars im Kaufvertrag regeln und den Käufer über den Vorteil bei der Grunderwerbsteuer informieren
✓ Liste der fertiggestellten Reparaturen und Wartungsarbeiten erstellen
✓ Liste mit eventuell noch notwendigen Reparaturen erstellen und Angebote einholen
✓ Mietverträge besorgen, Kautionen prüfen
✓ Mieter über den beabsichtigten Verkauf informieren und vereinbaren, wie die Besichtigungstermine durchgeführt werden

✓ Entgegennahme der Anfragen (das können je nach Objekt hundert und mehr sein)
✓ Gezielte Fragestellungen zur Vermeidung von Besichtigungstourismus und Besichtigungskriminalität
✓ Übereinstimmung mit den Wunschvorstellungen des Interessenten mit der angebotenen Immobilie prüfen
✓ Datenblatt erstellen
✓ Von den Interessenten noch gewünschte Auskünfte mit dem Verkäufer besprechen
✓ Den Verkäufer regelmäßig über die Gespräche und die Ergebnisse der Besichtigungen informieren.
✓ Die Ergebnisse von Besichtigungen und Gesprächen auswerten und ggf. die Vertriebsstrategie anpassen.
✓ Besichtigungstermine mit den infrage kommenden Interessenten vereinbaren
✓ Finanzierungsbestätigung des Interessenten einholen
✓ Gespräche zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten unter Beteiligung des Maklers führen
✓ Vorgesehene Vereinbarung und erforderliche Daten zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages protokollieren
✓ Entwurf des Notarvertrages mit den Beteiligten besprechen
✓ Kopien des Kaufvertragsangebots an den Darlehensgeber übermitteln
✓ Unterlagen zur Erfüllung des Geldwäschegesetzes erstellen
✓ Falls erforderlich, den Interessenten bei der Finanzierung unterstützen
✓ Aufklärung des Interessenten über sein gesetzliches Widerrufsrecht
✓ Erläuterung des Interessenten über die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG)
✓ Information des Interessenten und Erläuterung der Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)

✓ Inhalte der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung erläutern
✓ Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Folgen erläutern
✓ Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre erklären
✓ Überprüfen, ob es uneinbringbare Forderungen an andere Eigentümer gibt, für die der neue Eigentümer einstehen müsste
✓ Höhe der Instandhaltungsrücklage mit dem Zustand des Objektes abgleichen
✓ Auf einen eventuellen Instandhaltungsstau hinweisen mit der Folge einer möglichen Sonderumlage hinweisen
✓ Erläuterung der Vorgehensweise bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel, insbesondere bei einer vermieteten Eigentumswohnung.

  • Hinweise auf Grundsteuerzahlungen (am Anfang des Kalenderjahres eingetragener Eigentümer zahlt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres)
  • Jahresabrechnung des Verwalters mit dem Verkäufer und dem Käufer
  • Jahresabrechnungen mit dem Mieter
  • Übergang Kaution
  • Zählerstände ermitteln etc.

✓ Dem Notar alle noch erforderlichen Personaldaten von Verkäufer und Käufer übermitteln
✓ Dem Notar alle noch erforderlichen Objektunterlagen übermitteln
✓ Den Notar über die noch gewünschten Vertragsinhalte informieren, ebenso über die Änderungen zum ursprünglichen Entwurf
✓ Dem Notar für Rückfragen zur Verfügung stehen
✓ Begleitung der beiden Vertragsparteien zum Notar

✓ Die im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen bis zu ihrer Erledigung begleiten
✓ Eventuelle Konflikte lösen
✓ Die Übergabe des Objektes organisieren und protokollieren

Hinweis:

HINWEIS: Der Immobilienmakler geht mit allen Leistungen in Vorlage. Sie werden ihm nur dann mit der Zahlung einer Provision bezahlt, wenn er erfolgreich den Kaufvertragsabschluss vermitteln konnte - sonst nicht!
© BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft

Unsere Partner & Auszeichnungen

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