Perfektes Wetter, um im Garten oder auf dem Balkon den Grill anzuschmeißen. Spontane Grillpartys können jedoch vor allem bei den Nachbarn für Ärger sorgen. Was sollten Grillfans beachten, damit es nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt und sst das Grillen auf dem Balkon eigentlich erlaubt?
Aber wie ist das eigentlich mit der Gesetzeslage? Durch das Internet geistern immer wieder auch vermeintliche Regeln, die besagen, wie oft ein Mieter im Jahr grillen darf. Handelt es sich dabei um Gerichtsurteile, sind dies immer Einzelfallentscheidungen – entsprechende allgemeingültige Gesetze gibt es nicht. Ob und wie oft ein Mieter auf dem Balkon seiner Mietwohnung grillen darf, lässt sich daher nicht pauschal sagen. Dieser Blogbeitrag versucht die Blickwinkel und was erlaubt ist und was nicht, näher zu beleuchten.
Grillen auf dem Balkon ist nicht immer erlaubt
Grillen verursacht mehr Streit in Deutschland als viele denken. Sogar Gerichtsurteile aus den letzten Jahren fallen stets unterschiedlich aus.
Das Zauberwort heißt wohl ‚Rücksicht‘ und etwas Verständnis für die Nachbarn.
Grundsätzlich gibt es weder ein allgemeines Recht zu Grillen noch ein generelles Grillverbot. Das führt dazu, dass Vermieter das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag oder der Hausordnung verbieten oder einschränken können – beispielsweise indem sie festlegen, dass kein Holzkohlegrill verwendet werden darf. (Hier geht es z.B. um die Qualm-/Feuergefahr)
Wer sich daran als Mieter nicht hält, riskiert eine Abmahnung und, wer sich fortlaufend widersetzt, sogar die Kündigung bis zur fristlosen Kündigung.
Gleiches gilt im Übrigen auch für das Grillen auf einer angemieteten Terrasse oder einem mitgemieteten Garten.
Mietvertrag und Mieter – was ist zu beachten?!
Insbesondere für Mieter kommt es oftmals auf den Mietvertrag oder die Hausordnung an. Teilweise untersagen Vermieter darin, auf dem Balkon oder im Garten des Mietobjekts zu grillen oder erlauben nur Elektro- oder Gasgrills. Mieter sollten sich unbedingt an ihren Vertrag halten. Ein Verbot als Klausel im Mietvertrag ist Rechtmäßig!
Im Falle der Nichteinhaltung, kann es nicht nur Ärger mit den Nachbarn geben, sondern wie angesprochen, Konsequenzen bis zu Kündigung geben. Auch wenn das Grillen nicht explizit verboten ist, sollten Grillfans darauf achten, ihre Mitmenschen nicht allzu sehr zu stören. > Hier geht es um Qualm und Rauch, Ruß, der sich beim Nachbarn niederschlägt, Geruchsbelästigung (auch durch aggressive Düfte von Grillbenzin oder Spiritus) sowie Ruhestörung durch den Lärm, der beim gemeinsamen Essen entstehen kann. Bzgl. Geruchsbelästigung sollte man darauf achten, dass die Grill-Düfte, normalen Kochgeruch nicht wesentlich übersteigen.
Wie oft darf man als Mieter Grillen auf dem Balkon?
Wie oft man grillen darf, ist nicht einheitlich geregelt. Während manche Amtsgerichte das Grillen lediglich 4x im Jahr erlauben, lassen andere Richter in den Sommermonaten bis zu 2 Grillabende pro Monat zu. Für das Landgericht Stuttgart war mit 3x pro Jahr die Höchstgrenze erreicht. Diese großen Unterschiede in den Urteilen zeigt, dass jeder Fall vor Gericht einzeln betrachtet und bestätigt wird. Man kann davon ausgehen, dass sechs bis sieben Stunden im Jahr oder zweimal monatlich als angemessen gewertet werden. Grillen als solches sollte bis 22 Uhr beendet sein.
Welche Regeln gelten beim Grillen für Hausbesitzer?
Für Hausbesitzer sind die Regeln für das Grillen etwas entspannter als für Mieter. Denn bei ihnen ist es in der Regel schwierig, das Grillen im eigenen Garten komplett zu verbieten − zumindest, wenn sie ein Einfamilienhaus auf einem alleinstehenden großen Grundstück haben. Doch auch sie sollten sich darum bemühen, ihre Nachbarn nicht mit Qualm oder Gerüchen zu belästigen.
So darf man in den Abendstunden nach 22 Uhr keine Lärmbelästigung verursachen und auch tagsüber darf der Grill nicht zur Beeinträchtigung führen. Bestenfalls wird der Grillplatz auf dem eigenen Grundstück so weit wie möglich (und nötig) vom Nachbargrundstück entfernt angelegt. Damit sollte wenig Rauch zum Nachbarn ziehen und somit keinen Grund zur Beschwerde geben.
Bei Gas- und Elektro-Grills fällt Qualm, weitestgehend weg. Fernab der Rauchentwicklung gibt es trotzdem auch hier Gerichtsurteile, in denen verlangt wird, dass man sich mit der Anzahl der Grillabende zurückhält.
Trotz Erlaubnis: Gebot der Rücksichtnahme
Neben etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Selbst, wenn das Grillen auf dem Balkon nicht im Mietvertrag verboten ist, sollten Mieter oder Eigenheimbesitzer ihre Nachbarn so wenig wie möglich stören. Dringt etwa über ein offenes Fenster starker Qualm in die Wohnung des Nachbarn, fühlt der sich zu Recht gestört.
Unabhängig davon, ob der Grill nun stark qualmt oder nicht, müssen Mieter die gesetzliche Nachtruhe einhalten. Diese kann im Prinzip von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, dauert aber im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit sollten sich Partygesellschaften auf dem Balkon nur noch im gedämpften Flüsterton unterhalten oder in die Wohnung gehen.
Gesetzeslage fürs Grillen Deutschland
In NRW und Brandenburg bestehen gesetzliche Regelungen für das Grillen in Sommermonaten in Form von Landesimmissionsschutzgesetzen. Im Falle erheblicher Beeinträchtigungen der Nachbarn durch Qualm/Rauch in Wohn -/Schlafräume kann das Ordnungsamt oder Polizei gerufen werden, welche Bußgelder vergeben kann.
Tipps für stressfreies Grillen auf dem Balkon
Der größte Störfaktor beim Grillen ist der Qualm. Einige Tipps helfen dabei, den lästigen Rauch erst gar nicht entstehen zu lassen:
- Elektrogrill verwenden: Meist ist ein Holzkohlegrill die Ursache für starke Rauchentwicklung. Alternativen sind der Gas- oder noch besser, der Elektrogrill.
- Grillzange verwenden: Qualm entsteht, wenn Fett oder Fleischsaft auf die Glut tropft, der ist gesundheitsschädlich. Mit der Grillzange wird das Fleisch nicht verletzt, das Risiko minimiert.
- Mariniertes Fleisch vor dem Grillen abtupfen: Auch viele Marinaden basieren auf Öl. Das Fleisch sollte also abgetupft werden, damit weniger Marinade in die Glut tropft und somit weniger Rauchentwicklung entsteht.
- Aluschalen verwenden: Verwenden Sie Aluschalen, somit können sich sich Fett und Marinade in der Schale sammeln und tropfen nicht in die Glut. Die Flüssigkeiten können dann einfach später abgegossen werden.
- Grill nach der Benutzung ordentlich reinigen: Ein gereinigter Grill sorgt ebenfalls für weniger Qualm. Alte Essensreste würden sonst auf dem Rost verbrennen und zur Rauchentwicklung führen.
- Auf gute Luftzufuhr achten: Bekommt der Grill genug Luft, kann Rauch besser nach oben abziehen.
Schlussendlich kommt es auf Feingefühl an, wenn es um das Thema Nachbarschaft geht. Hier könnte man zum Beispiel überlegen, ob man seinen Nachbarn nicht auf eine Bratwurst einlädt. Oder man sagt dem Nachbarn kurz Bescheid, dass heute gegrillt wird, damit dieser die Möglichkeit hat, seine Fenster für den Zeitraum zu schließen.

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