Energieausweis für Haus in Frankfurt erstellen online

Energieausweis erstellen: Online – jetzt!

Per Schritt für Schritt Eingabe werden Sie für das Energieausweis erstellen durch alle notwendigen Angaben geführt. Dabei ist unser Service – im do-it-yourself-Verfahren – einfach und verständlich gehalten und deutlich kosteneffizienter als vom externen Berater oder Heizungsdienst. Nach der Eingabe sämtlicher relevanter Daten erhalten Sie Ihren Energieausweis umgehend übermittelt. Eingeben, ausdrucken, fertig!

 

Energieausweis – darum ist er wichtig

Seit 01.11.2020 gibt der Gesetzgeber mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jeder, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis erstellen und vorhalten bzw. unaufgefordert dem Interessenten vorzeigen muss. Privatpersonen sowie Makler sind entsprechend haftbar zu machen, wenn kein Energieausweis zur Veröffentlichung des Angebotes vorliegt. Der Hinweis „liegt zur Besichtigung vor“ ist nicht mehr ausreichend. Es drohen Ordnungswidrigkeiten mit verbundenem Bußgeld oder eine Abmahnung bei Nichterfüllung der Vorlagenpflicht. Ausgenommen sind Grundstücke, Ferienhäuser und denkmalgeschützte Immobilien.

Energieausweis erstellen bei Verkauf oder Vermietung: Welcher ist der richtige Energieausweis?

Zumeist kann zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gewählt werden, außer es handelt sich um einen Neubau (egal welche Größe) oder es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus bis zu 4 Wohneinheiten bis Baujahr 1977. Denn hier ist zwingend der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Befinden sich im Gebäude mindestens 5 Wohnungen und der Bauantrag war vor dem 01.11.1977 bzw. nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet, ist der Verbrauchsausweis zulässig.

Preise je inkl. MwSt.:
Bedarfsausweis 109,95 Euro
Verbrauchsausweis 59,95 Euro

Gut zu wissen...

Differenz zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wird geringer

Allerdings war es bisher so beim Thema Energieausweis erstellen, dass ein Verbrauchsausweis nur wenige Daten enthalten musste – im Wesentlichen nur den tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten drei Jahren. Mit den neuen Regeln auf der Grundlage des Gebäudeenergiegesetztes müssen seit kurzem auch aus Verbrauchsausweisen detaillierte Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes hervorgehen. Das war bisher nur beim Bedarfsausweis der Fall. Für diesen wird der Energiebedarf anhand der technischen Ausstattung und energetischen Qualität einer Immobilie berechnet. Da das nur möglich ist, wenn das Objekt vorher von Experten gründlich begutachtet wird, waren Bedarfsausweise in der Vergangenheit deutlich teurer als Verbrauchsausweise.

Diese Differenz wird nun geringer werden, denn es gelten ja jetzt auch für Verbrauchsausweise höhere Anforderungen. Anders gesagt: eine „Billigvariante“ des Energieausweises wird es nicht mehr geben. Wenn Sie einen neuen Energieausweis benötigen, müssen Sie mit Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich rechnen. Genauere Auskunft erhalten Sie bei einem Energieberater oder bei Ihrem Immobilienmakler.

Wer darf als Aussteller für den Energieausweis fungieren?

Da es sich um ein wichtiges Dokument für den Gesetzgeber handelt, dürfen nur zertifizierte Fachleute den Energieausweis ausstellen. Das sind unter anderem Architekten, Bauingenieure, Innenarchitekten, ausgebildete Energieberater, Schornsteinfeger, fortgebildete Immobilienmakler, Gebäudeenergieberater im Handwerk und Bauchtechniker.
Wenn Sie das Energieausweis erstellen selbst übernehmen, kann Ihnen ein Bußgeld bis zu 15.000 € drohen. Lassen Sie lieber Ihre Finger davon und setzen Sie auf einen Experten.

Doch es bleibt nicht nur bei diesen Berufen oder Branchen. Die Anforderungen sind sehr spezifisch gestellt, sodass wir Ihnen diese gerne nennen möchten:

  • Geprüfte und staatlich anerkannte Techniker (benötigen Ausbildungsschwerpunkt Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen oder Gebäudehülle)
  • Leute mit einem Hochschulabschluss in den Bereichen Innenarchitektur, Architektur, Bauphysik, Physik, Hochbau, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder einen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang mit einem Schwerpunkt auf die genannten Berufe/Branchen
  • Handwerker in den Bereichen Schornsteinfeger, Ausbau und Anlagetechnik, Bau

Nachdem diese Grundanforderungen erfüllt sind, gibt es noch weitere Zusatzqualifikationen, die erworben werden müssen:

  • Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen (EnEV 2014 Anlage 11)
  • Öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen oder Bau oder Anlagentechnik im Hochbau
  • Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen oder ohne diesen Schwerpunkt während des Studiums zweijährige Praxiserfahrung in diesem Bereich

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Einfache Erstellung und sofortige Verfügbarkeit
  • NEU: Telefonischer Eingabe-Support bis Bestellabschluss!
  • 100% rechtsgültiger Energieausweis nach der aktuellen EnEV/GEG2020
  • bei Verkauf oder Vermietung Wohngebäude oder gewerblich genutztes Gebäude
  • PDF-Vorschau des Energieausweises
  • Klare Darstellung der Energieeffizienz des Gebäudes
  • Gebäudefoto im Energieausweis möglich – einfach Foto hochladen
  • Datenauswertung durch zertifizierte Spezialisten
  • Registrierung des Energieausweises bei der GEG-DIBt-Registrierungsstelle inklusive
  • Auflistung von Verbesserungsmaßnahmen
  • übliche 10 Jahre Gültigkeitsdauer
  • Telefonischer Support bei Fragen
  • Hohe Ersparnis gegenüber der Erstellung vor Ort
  • Hohe Sicherheit – Trusted Shops Zertifizierung
  • Sofort verfügbar

Sie haben Fragen zum Erstellen eines Energieausweises für Ihr Haus in Frankfurt?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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