Eine Immobilie mit der Einmalzahlung verrenten

Im Alter noch im eigenen Haus zu wohnen, ist für viele Eigentümer ein großer Wunsch. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente bei vielen kaum zum Leben reicht. Wenn dann das Haus noch nicht komplett abbezahlt ist, wird es finanziell eng. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Immobilienverrentung können Abhilfe schaffen, ohne ausziehen zu müssen. Welche Optionen haben Eigentümer, wenn zum Beispiel mit der Einmalzahlung verrentet wird?

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

Kapitel 3 6

 

Grundsätzlich läuft eine Immobilienverrentung so ab: Das Haus wird an zum Beispiel an einen Investor verkauft. Der Eigentümer bleibt aber im Haus wohnen. Das nennt man kostenloses Wohnrecht. Der Verkäufer erhält das aus der Immobilie herausgelöste Kapital vom Käufer. Möchte man als Eigentümer bei der Gestaltung seines Vermögens einen größeren Spielraum haben, ist die Einmalzahlung eine gute Wahl.

Vorteile der Einmalzahlung

Was bedeutet der größere gestalterische Spielraum, den die Einmalzahlung bietet? Durch eine Einmalzahlung ist es u.a. möglich, das restliche Darlehen für das Haus mit einem Mal abzuzahlen. Zusätzlich könnte der langersehnte Wunsch nach einer schönen Reise erfüllt werden. Aber nicht nur finanziell bietet eine Einmalzahlung Vorteile. Der Vertrag kann sehr gut an die Bedürfnisse von Käufer und Verkäufer angepasst werden.

Einmalzahlung mit Rente kombinieren

Eine Einmalzahlung kann zusammen mit dem kostenlosen Wohnrecht mit einer regelmäßigen Rentenzahlung kombiniert werden. Vertraglich kann der Verkäufer zwischen einer zeitlich festgelegten oder einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. Egal welche Kombination vereinbart wird, die Höhe der Rentenzahlung wirkt sich auf den Betrag der Einmalzahlung aus. Welche Rentenform optimal zur Situation des Verkäufers passt und was dieser dabei bedenken sollte, weiß ein verrentungserfahrener Makler am besten.

Wechselbeziehung zwischen Renten- und Einmalzahlung

Hat sich der Eigentümer für die Verrentung mit einer Mischung aus Einmal- und Rentenzahlung entschieden, steht nur noch eine Frage im Raum. Wie hoch sollen Auszahlungen sein? Das müssen Sie dabei wissen: Je höher die regelmäßige Rentenzahlung ist, umso geringer fällt die einmalige Kapitalzahlung aus.

Wie hilft der Makler?

Der Makler bietet mit Blick auf die jeweilige Situation des Verkäufers die besten Lösungen für die gesamte Abwicklung der Verrentung. Er bringt den passenden Verkäufer mit dem passenden Käufer zusammen. Auch um die genaue Berechnung der Rentenhöhe kümmert sich der Immobilienprofi. Zudem hilft er bei den aufwendigen Vertragshandlungen und sorgt dafür, dass alle Bedürfnisse optimal berücksichtigt werden.

Sie wollen mehr über die Möglichkeiten einer Immobilienverrentung erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.degiv.de/immobilienverrentung/

https://www.deutsche-leibrenten.de/

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Hilfe, meine Immobilie ist zu groß geworden!

Die Kinder sind aus dem Haus und die ehemaligen Kinderzimmer im Obergeschoss stehen leer. Eigentlich hatten Sie geplant, Gästezimmer aus den Kinderzimmern zu machen, aber so viele Gäste kommen dann auch wieder nicht. Häufig entscheiden […]

Weiterlesen

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Immobilienverkauf?

Moos auf dem roten Ziegeldach, von der Fassade bröckelt der Putz und innen sind die Tapeten vergilbt. Kurz vor dem Immobilienverkauf fragen sich viele Eigentümer, ob sich eine Renovierung positiv auf den Verkaufspreis auswirkt oder […]

Weiterlesen

Warum Makler-Alleinauftrag?

Theoretisch ist es durchaus möglich, mehrere Makler mit dem Verkauf einer Immobilie zu beauftragen, denn eigentlich zahlt man ja sowieso nur den Makler, der den Verkauf getätigt hat. Viele Eigentümer glauben, dass sie dadurch den […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Uwe Kirsten


Geschäftsinhaber

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Geprüfter Immobilienmakler (SFA)
Verkauf - Vermietung - Einkauf

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Petra Siebold


Vermietung

Vermietung

069 54 44 77 mieten@uk-immobilien.com

Nathalie Siebold


Besichtigungen

Vermietung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Nadine Baluch


Back-Office

Marketing - Buchhaltung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com
bekkant aus HITRADIO FFH