die neue CO2-Steuer in Deutschland

Seit Anfang 2021 gibt es in Deutschland eine neue CO₂-Steuer, die Teil des Klimapakets der Bundesregierung ist. Mit dieser Steuer soll angeregt werden den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO₂) zu reduzieren, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Doch was genau bedeutet diese Steuer für Verbraucher und Unternehmen?? Das alles ist verständlich aufbereitet und auch als Podcast unter immofunk.de anzuhören oder als Video in unserem Youtube-Kanal anzusehen.

Was ist die CO₂-Steuer?

Die CO₂-Steuer in Deutschland ist eine Abgabe auf die Emission von Kohlenstoffdioxid (CO₂) und anderen Treibhausgasen, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Sie ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen, indem sie Unternehmen und Verbraucher dazu anregt, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren.

Wer ist von der CO₂-Steuer betroffen?

Die CO₂-Steuer betrifft hauptsächlich Verbraucher und Unternehmen in den Sektoren Verkehr und Wärmeerzeugung. Konkret bedeutet das, dass Benzin und Diesel teurer werden, genauso wie fossile Brennstoffe wie Kohle, Heizöl und Erdgas. Auch Flugtickets werden durch die CO₂-Steuer teurer.

Wie kann man die CO₂-Steuer umgehen?

Die CO₂-Steuer lässt sich nicht direkt umgehen, allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Kosten zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen wie erneuerbare Energien. Auch eine Reduktion des eigenen CO₂-Ausstoßes kann dazu beitragen, die Kosten zu senken.

Welche Auswirkungen hat die CO₂-Steuer auf Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet die CO₂-Steuer eine höhere Belastung, insbesondere für solche, die viel Energie verbrauchen. Die Kosten für die Energie werden steigen, was sich auf die Preise für Produkte und Dienstleistungen auswirken kann. Allerdings können Unternehmen auch von staatlichen Förderungen und Unterstützungen profitieren, wenn sie in klimafreundliche Maßnahmen investieren.

Was sagen die Experten?

Die Meinungen von Experten zur CO₂-Steuer gehen auseinander. Einige sehen sie als notwendiges Instrument, um den Klimawandel zu bekämpfen, andere kritisieren sie als zu gering oder nicht effektiv genug. Es bleibt abzuwarten, ob die CO₂-Steuer tatsächlich dazu beitragen wird, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Die CO₂-Steuer in Deutschland wurde in Preisstufen unterteilt

die eine schrittweise Erhöhung der Abgabe pro Tonne CO₂ vorsehen. Die Bundesregierung verschiebt jedoch aufgrund der Energiekrise die Erhöhung des CO2-Preises im Jahr 2023 um ein Jahr nach hinten. 

– Zum Start der Steuer im Jahr 2021 betrug die Abgabe 25 Euro pro Tonne CO₂. In den folgenden Jahren wird die Abgabe wie folgt erhöht:

Dazu eine Grafik der Verbraucherzentrale. 

  • 2021: 25 Euro pro Tonne CO₂
  • 2022: 30 Euro pro Tonne CO₂
  • 2023: 30 Euro pro Tonne CO₂
  • 2024: 35 Euro pro Tonne CO₂
  • 2025: 45 Euro pro Tonne CO₂
  • 2025: 55-65 Euro pro Tonne CO₂
preisstufen CO₂
Preisstufen CO₂

 

Die schrittweise Erhöhung der CO₂-Abgabe soll Unternehmen und Verbraucher dazu anregen, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren und auf umweltfreundlichere Technologien umzusteigen. Ab dem Jahr 2026 soll die CO₂-Abgabe dann anhand von Emissionsrechten festgelegt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ihre Emissionen reduzieren, Emissionsrechte erwerben können, die ihnen erlauben, eine bestimmte Menge an CO₂ auszustoßen. Unternehmen, die ihre Emissionen nicht reduzieren, müssen Emissionsrechte von anderen Unternehmen kaufen oder die CO₂-Abgabe bezahlen.

Die Einnahmen aus der CO₂-Steuer fließen in einen Energie- und Klimafonds, der zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen beitragen soll. So werden zum Beispiel Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, Förderung von Elektromobilität und Finanzierung von erneuerbaren Energien, und durch neue und verbesserte Förderprogramme sowie die steuerliche Abschreibung unterstützt. Ab 2026 dürfen zudem neue Ölkessel nur noch im Ausnahmefall eingebaut werden. Dies alles soll helfen, den CO2-Fußabdruck zu verringern.

 

KOMMEN WIR ZU DEN CO2KOSTEN für MIETER und VERMIETER:

Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, werden fossile Energieträger wie Öl und Gas durch den CO2-Preis teurer.

Mieterinnen und Mieter sind im Gegensatz zu Eigentümerinnen und Eigentümern nicht dazu befugt, die Energieeffizienz von Gebäuden durch Dämmung der Außenhülle oder Installation eines neuen, effizienteren Heizsystems zu verbessern. Diese Verantwortung liegt ausschließlich bei Vermieterinnen und Vermietern.

Dementsprechend werden ab 1.1.2023 die Kosten für CO2-Emissionen bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mietern und Vermietern entsprechend der Effizienz des Gebäudes nach einem Zehn-Stufenmodell aufgeteilt, orientieren sich also an der energetischen Qualität des Gebäudes: Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. Der Kostenanteil kann zwischen 0 Prozent (bei hoch effizienten Gebäuden) und 95 Prozent (bei unsanierten Gebäuden) variieren. 

Nur in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (wie ein KFW Effizienzhaus 55) bezahlen Mieter die CO₂-Abgabe weiterhin allein. Zudem wird es Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung verhindern. Dazu kmehr zum Ende des Beitrages.

Hierzu eine Übersicht, Quelle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, bmwk.de) gefolgt von einer Grafik vom Deutschen Bundestag.

preisstufen CO₂ mieter vermieter

Verteilung mV

Dieses neue Stufenmodell soll für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen, gelten. Bei Nichtwohngebäuden, also Gewerbe, gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.

Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung.

 

Konkrete Kostenbeispiele CO2-Ausstoß

Die Kosten für den CO2-Ausstoß müssen vom „In-Verkehr-Bringer“ der Energie bezahlt werden, wie zum Beispiel Gasversorger, Heizöl- oder Kraftstoffhändler. Der Gaspreis setzt sich z.B. aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie der Gasbeschaffung, Netznutzung, Steuern und Abgaben, Gasspeicherumlage, Gewinnmarge und dem CO2-Preis. Die Höhe der Mehrkosten für Kund:innen hängt davon ab, wie viel Treibhausgase der Energieträger ausstößt. Eine Gasheizung stößt beispielsweise pro Kilowattstunde (kWh) 202 Gramm Kohlendioxid aus, was bei einem Verbrauch (nehmen wir ein Beispiel eines älteren EFH) von 20.000 kWh im Jahr, etwa 4 Tonnen CO2 entspricht. Im Jahr 2021 fielen dafür Mehrkosten von rund 120 Euro an, die 2025 auf voraussichtlich 195 Euro steigen werden.

Mehrkosten CO₂ gebäude

Dazu eine weitere Grafik, wie sich ganz konkret die Preise bei unterschiedlichen Wohnungsgrößen entwickeln können. Wobei an der Stelle auch gesagt sei, dass geopolitische Spannungen wie der Ukrainekrieg, den Realpreis deutlich beeinflussen und hier nicht berücksichtigt werden können.

Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der durchschnittliche Preis für eine kWh Erdgas zu Beginn 2022 bei 12,21 Cent pro kWh. Der Steueranteil von 0,7 Cent / kWh ist enthalten. Als Grundlage dienen die Daten zum Erdgas-Durchschnittsverbrauch von E.ON. 

auswirkungen co2steuer auf gaspreis gasverbrauch

Auch Heizen mit Öl führt zu höheren Kosten, da Öl pro kWh rund 266 Gramm CO2 ausstößt. Bei einem Verbrauch von 2000 Litern, entspricht ca 20.000 kWh, sind das 5,3 Tonnen CO2. Im Jahr 2021 mussten Kund:innen daher rund 158 Euro mehr bezahlen, was voraussichtlich 2025 auf ca. 285 Euro steigen wird.

Laut „energiesparen-im-haushalt.de verbraucht ein Haushalt im Durchschnitt in Deutschland 13,6 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter, zum Heizen. 

Ein Liter Heizöl kostete im Schnitt im Januar 2022 laut heizoel24.de 89,27 Cent, die Steuer von 9,5 Cent je Liter ist hierin im Einkaufspreis bereits enthalten. 

Dazu eine Grafik:

auswirkungen berechnungsbeispiel ölheizung

Um die Heizkosten zu berechnen, muss der Energieverbrauch in kWh pro Jahr bekannt sein. Bewohner eines Mehrfamilienhauses können diese Information ihrer Heizkostenabrechnung entnehmen, während Bewohner mit einer Gasetagenheizung die Gasabrechnung überprüfen.

Hauseigentümer:innen mit Gas- oder Ölheizung können den Verbrauch ebenfalls in der jeweiligen Abrechnung finden, wobei Hauseigentümer:innen mit Ölheizung den Tankstand regelmäßig ablesen müssen, um den Jahresverbrauch zu ermitteln.

Um die Mehrkosten zu berechnen, muss der Energieverbrauch mit dem CO2-Emissionsfaktor des Energieträgers multipliziert werden. 

Dazu ein Ablesebeispiel für eine Öl-Heizung:

Am 1.1. beträgt der abgelesene Restbestand laut Tankstandsmessanzeiger 500 Liter. Im Sommer werden 2.500 Liter nachgetankt. Am 31.12. beträgt der Restbestand dann 1.000 Liter.

Der Jahresverbrauch beträgt somit 500L + 2.500L =3000L minus 1.000L = 2.000 Liter. Diese Menge muss in kWh umgerechnet werden, indem mit dem Faktor 10 (also 1 Liter Heizöl entspricht 10 kWh) multipliziert wird. Somit ist das Ergebnis 20.000 kWh, welche nach Multiplikation mit dem CO2-Emissionsfaktor des Energieträgers (also hier wieder die in unserem Beispiel angenommenen 266 kWh) also 5,32 Tonnen CO2-Ausstoß ergeben.

Was ist mit der CO2-Steuer bei Fernwärme?

Die Wärmeversorgung durch Fernwärme unterliegt auch der CO2-Kostenaufteilung, aber die Treibhausgas-Emissionen und der CO2-Preis variieren ständig. Eine genaue Prognose ist hier unmöglich.

Fernwärme-Lieferanten müssen fortan auf den Abrechnungen die Gesamtemissionen der gelieferten Fernwärme in kg CO2 und die gesamten CO2-Kosten in Euro angeben. Diese Informationen ermöglichen es Mietparteien und Besitzern, die Kostenaufteilung selbst zu berechnen.

Typische Fragen und Ausnahmen:

energetische Verbesserungen nicht umsetzbar wie zB Denkmal

Falls energetische Verbesserungen nicht umsetzbar sind, können Vermieter:innen unter bestimmten Umständen ihre CO2-Kosten um die Hälfte reduzieren. Dies ist der Fall, wenn die Effizienz der Gebäudehülle nicht verbessert werden oder die Heizenergie nicht effizienter erzeugt werden kann. Jedoch müssen dazu spezielle Gründe vorliegen, wie Denkmalschutz-Vorgaben, Benutzungszwang von Fernwärme oder eine Erhaltungssatzung. Es ist jedoch nicht automatisch möglich, den Vermieter:innen-Anteil bei einem Fernwärmezwang oder einem Denkmalschutzgebäude um die Hälfte zu kürzen. Wenn es aufgrund von Vorschriften nicht möglich ist, sowohl eine wesentliche energetische Verbesserung der Gebäudehülle als auch eine wesentliche Verbesserung der Heizung durchzuführen, entfällt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten komplett. In diesem Fall können Vermieter:innen ihren Anteil auf null reduzieren.

wie verhält es sich mit CO2-Kosten bei Zentralheizungen?

Für Mehrfamilienhäuser mit einer Zentralheizung müssen Vermieter:innen ihren Mieter:innen eine Heizkostenabrechnung ausstellen. Wird mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt, müssen die CO2-Kosten in der Abrechnung ausgewiesen und abgezogen werden. Fehlt dieser Abzug, können Mieter:innen ihre Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Diese Möglichkeit besteht zusätzlich zu anderen Kürzungsrechten, die sich aus Fehlern in der Heizkostenverordnung ergeben können.

Was ist, wenn man seinen Verbrauch als Mieter nicht kennt?

Selbst wenn eine Zentralheizung das gesamte Haus versorgt und Mieter:innen ihren Verbrauch nicht kennen, gibt es Möglichkeiten zur Abschätzung. Der Endenergie-Kennwert auf Seite 2 des Energieausweises über dem farbigen Bandtacho kann mit der Wohnfläche der Wohnung multipliziert werden, um den Verbrauch in [kWh/m²a] zu erhalten. Im Mehrfamilienhaus beträgt der Faktor 1,2 (bei Ein- und Zweifamilienhäusern Faktor 1,35).

Alternativ gibt die Heizkostenabrechnung Auskunft über den Verbrauch des gesamten Hauses in kWh, die Verbrauchseinheiten des Hauses und die Verbrauchseinheiten der eigenen Wohnung. Der prozentuale Anteil der Wohnung am Verbrauch des Hauses in kWh entspricht dem Anteil der Verbrauchseinheiten der eigenen Wohnung bzw. an den Verbrauchseinheiten des Hauses.

Sind andere Kostenvereinbarungen bzgl. der CO2-Steuer möglich?

Es besteht die Möglichkeit für Vermieter:innen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen sie selbst eine Wohnung bewohnen, individuelle Kostenvereinbarungen mit ihren Mieter:innen zu treffen.

CO2.Steuer: Gas wird auch zum Kochen benutzt?!

Wenn Mieter:innen Gas nicht nur für Heizung und Warmwasser, sondern auch zum Kochen nutzen, müssen Vermieter:innen ihren CO2-Kostenanteil um 5 Prozent reduzieren.

CO2.Steuer: Wie ist das mit BIO-Gas bzw Bio-Heizöl?

Biogas wird von einigen Gasanbietern als 100% klimaneutral beworben, da bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die verwendeten Rohstoffe aufgenommen haben. Daher unterliegt Biogas nicht der CO2-Besteuerung. Bei 

Mischungen mit Biogas fällt nur für den Erdgasanteil der CO2-Preis an. 

Im Gegensatz dazu besteht Bioheizöl nur teilweise aus erneuerbaren Rohstoffen und wird deshalb noch in hohem Maße besteuert. Eine Bezeichnung für Bioheizöl mit einem Anteil von 3 bis 5,9 Volumenprozent an erneuerbaren Rohstoffen ist „Heizöl EL A Bio 5“. Das „A“ steht hierbei für Alternativ. Bioheizöl mit maximal 10,9 Volumenprozent an erneuerbaren Rohstoffen wird als „Heizöl EL A Bio 10“ bezeichnet.

Sonderfall Gastherme

In zahlreichen älteren Mehrfamilienhäusern wird anstelle einer Zentralheizung, mit Gasthermen oder Gaseinzelöfen innerhalb der Wohnung geheizt. In diesen Fällen schließt der Mieter direkt mit dem Gasversorger einen Liefervertrag ab und ist somit Selbstversorger, unabhängig von seinem Vermieter. Der Vermieter hat keinen Einblick in den Gasverbrauch des Mieters und kann daher keine Abrechnung vornehmen. Wenn der Mieter jedoch den Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen möchte, muss er selbst aktiv werden und die Kosten mit ihm abrechnen. Dies ist in Textform zu erbringen und muss innerhalb 6 Monaten nach der Versorger-Abrechnung dem Vermieter mitgeteilt werden. Versäumt der Mieter diese Frist, so ist die Forderung verjährt. 

Wie heizt Deutschland? Übersicht Heizungssysteme

Ein überwiegender Teil der deutschen Haushalte wird mit Öl- und Gas-Heizungen betrieben und stammen hauptsächlich aus den 1990er Jahren. Es wird also bald entsprechender Investitionsbedarf auf Immobilieneigentümer zukommen. 

übersicht ölheizungen gasheizungen in deutschland

Wie wirkt sich die CO2-Steuer auf die Öl- und Gas-Preise aus?

auswirkungen in cent co2steuer
Quelle: energie-experten.org

Wie wirkt sich die CO2-Steuer auf Tankpreise aus?

Der ADAC hat ausgerechnet, wie sich die CO2-Steuer auf die Kosten für Benzin und Diesel auswirkt:

co2steuer Tankpreise
Quelle: adac.de

Entlastung durch Abschaffung der EEG-Umlage

Zum Ausgleich der Mehrbelastung bei fossilen Energien wurde eine Entlastung beim Strompreis umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft, was zu einem deutlichen Rückgang staatlich vorgegebener Steuern, Abgaben und Umlagen führte. Diese Maßnahme erfolgte jedoch auch aufgrund der allgemein steigenden Kostenbelastung bei Strom. Trotz Abschaffung der EEG-Umlage ist der Strompreis im Jahr 2022 aufgrund der internationalen Energiepreiskrise, infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine um etwa 25 Prozent gestiegen.

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierung von Wohngebäuden wird über Förderprogramme und steuerliche Abschreibung unterstützt. Vermieter können eine Modernisierungsmieterhöhung andenken sowie Fördermittel für die energieeffiziente Sanierung beantragen. 

Gebäudeenergiegesetz (GEG) erschwert Einsatz von Ölheizungen

Hauseigentümer:innen müssen ab 2026 damit rechnen, dass neue Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sind, wie es im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt ist. Ölkessel spielen im Neubau ohnehin keine Rolle mehr. Wenn eine Ölheizung mindestens 30 Jahre alt ist und mit veralteter Technik heizt, muss der Energieträger ab 2026 gewechselt werden. Eine Ölheizung darf nur in ein Gebäude eingebaut werden, wenn es dem Neubaustandard entspricht. Das GEG wird 2023 novelliert und es sind wesentliche Verschärfungen geplant: Ab 2024 wird der Einsatz von fossilen Energien beim Heizen erschwert und es wird ein Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien gefordert werden.

Veränderte Regelung zum Energieausweis

Seit 2020 sieht das GEG eine veränderte Regelung zum Energieausweis vor. Zusätzlich zum Energieverbrauch muss ein Wert der CO2-Emissionen für die Beheizung des Gebäudes im Ausweis genannt werden. Energieausweise sind weiterhin 10 Jahre gültig und Ausweise, die bis Mitte 2020 ausgestellt wurden, müssen keine Angaben zu den CO2-Emissionen enthalten. Die Einstufung der Energieeffizienz des Gebäudes findet sich auf dem farbigen Bandtacho und kann bei älteren Ausweisen anders ausfallen. Zum Vergleich kann man den Endenergiebedarf des alten Ausweises in Relation mit dem neuen Standard nehmen. 

Übrigens war 2009 im Energieausweis 100 kWh ein typischer Wert für einen Standard-Neubau, was schon super gewesen ist und diese Gebäude auch idR ein gutes Raumklima aufweisen. Schaut man auf neue Ausweise, wo die 100 kWh heute stehen und zwar nicht mehr im grünen sondern schon im gelben Bereich, wird einem wirklich übel, da so ein Haus, was von der Bautechnik die letzten 14 Jahre nicht schlechter geworden ist, nun suggeriert, energetisch sanierungsbedürftig zu sein. Das dürfte sich nach dem neuen GEG weiter in Farbrichtung orange orientieren, da mit der Novellierung 2022 zu 2023, ein Gebäude mit den identischen Daten mal gleich um 70 kWh schlechter dargestellt wird, als zum Vorjahreswert!! Und da bin ich schon an Orange dran und je nachdem was man sich nun noch so ausdenkt, kann so ein doch neues Haus schon zum roten Bereich tendieren… Ob das alles so gesund ist?

Insgesamt lässt sich sagen, dass die neue CO₂-Steuer eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel ist, die jedoch Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen hat. Um die Kosten zu senken, sollten Verbraucher und Unternehmen auf klimafreundlichere Alternativen setzen.

 

Alles als Podcast anhören:

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Was kostet Wohnen in Tokyo im Vergleich zu Frankfurt?

Mit 9,6 Millionen Einwohnern ist Tokyo nicht nur die bevölkerungsreichste Metropole des Landes, sondern auch die Hauptstadt Japans. Die Lebenshaltungskosten in Japan sind sehr hoch, sodass Makler nur 30% des Einkommens für die Miete empfehlen. […]

Weiterlesen

Wertermittlung Immobilie

Die UK Immobilienbewertung in Frankfurt – Sicherheit für Ihren Verkauf! Die Theorie, dass man bei einem höher angesetzten Preis mehr Verhandlungsspielraum hat, mag zwar mathematisch richtig sein, führt aber häufig zu einem großen Problem: fehlenden Verhandlungspartnern! […]

Weiterlesen

Haus verkaufen oder vermieten? Unsere Tipps für Frankfurt am Main!

Haus verkaufen oder vermieten? Praxistipps (2020)

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Uwe Kirsten


Geschäftsinhaber

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Geprüfter Immobilienmakler (SFA)
Verkauf - Vermietung - Einkauf

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Petra Siebold


Vermietung

Vermietung

069 54 44 77 mieten@uk-immobilien.com

Nathalie Siebold


Besichtigungen

Vermietung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Nadine Baluch


Back-Office

Marketing - Buchhaltung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com
bekkant aus HITRADIO FFH