Der Kaufvertrag für die Immobilie – so läuft alles rund

Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung.

Was ist die Rolle des Notars?

Um rechtskräftig zu sein, muss der Vertrag notariell beglaubigt werden. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen. Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite.

Wann sollte Ihnen der Kaufvertrag vorliegen?

Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Was sollte im Kaufvertrag stehen?

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein. Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern. Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCckskaufvertrag

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/793159/umfrage/anzahl-der-verkauften-eigenheime-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreis

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Gerd Altmann / Pixabay

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Urlaub über Weihnachten: Das müssen Sie im Haus beachten!

Sie haben das kalte Wetter satt und wollen dem Winter entkommen? Oder Sie wollen die Weihnachtszeit lieber in einem schönen Schneegebiet verbringen? Manch einer entscheidet sich dafür die freien Tage über Weihnachten und Neujahr dazu […]

Weiterlesen

Hohe Preise für Immobilien nun auch auf dem Land

Für Immobilienbesitzer in den ländlichen Regionen gibt es gute Nachrichten: Auch hier sind nun die Preise für Immobilien gestiegen. Die Ursache dafür ist, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und die daraus resultierende […]

Weiterlesen

Die Immobilie im Rosenkrieg – Was passiert damit?

„Was machen wir mit unserer Immobilie?“ Diese Frage stellen sich Paare, die sich scheiden lassen und Wohneigentum besitzen. Selten ist die Antwort darauf leicht. Schließlich geht sie mit vielen weiteren Fragen einher: Hat das Paar […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Uwe Kirsten


Geschäftsinhaber

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Geprüfter Immobilienmakler (SFA)
Verkauf - Vermietung - Einkauf

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Petra Siebold


Vermietung

Vermietung

069 54 44 77 mieten@uk-immobilien.com

Nathalie Siebold


Besichtigungen

Vermietung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Nadine Baluch


Back-Office

Marketing - Buchhaltung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com
bekkant aus HITRADIO FFH