Auflösung der Erbengemeinschaft

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Da eine Erbengemeinschaft nicht für die Ewigkeit gedacht ist, ist das Ziel ihre Auflösung, sprich das Erbe endgültig zu klären. Gerade bei Immobilien ist das oft nicht einfach und führt zu Streit.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Testament iStock 832576118 klein Copyright djedzura

 

Immobilienmakler mit langjähriger Erfahrung wissen, dass eine Erbengemeinschaft auf zwei Wegen aufgelöst werden kann: Entweder friedlich oder im Streit, in dessen Folge eine Entscheidung erzwungen wird. Deshalb ist es ratsam sich in jedem Fall an einen neutralen Immobilienprofi zu wenden, der Erben hinsichtlich des Umgangs mit der Erbimmobilie berät. So lässt sich ein Streit vermeiden, der in der Regel finanzielle Einbußen zu Folge hat.

Was ist mit der Erbimmobilie möglich?

Als erster Schritt ist es sinnvoll, die Immobilie von einem lokalen Qualitätsmakler bewerten zu lassen. Denn nur wenn die Erben den Wert der Immobilie kennen, lässt sich eine faktenbasierte und faire Entscheidung treffen, was mit der Immobilie geschehen soll. Soll sie verkauft werden, damit der Verkaufserlös gerecht geteilt werden kann? Lohnt sich eine Vermietung? Oder wie viel muss ein Erbe zahlen, wenn er die anderen ausbezahlen möchte, um die Immobilie zu behalten?

Sind alle Miterben bekannt?

Jeder Erbe kann nur über seinen Erbteil verfügen. Deshalb können nur alle Erben gemeinsam entscheiden was mit dem gesamten Erbe geschehen soll. Oft ist es nicht so einfach alle Erben zu ermitteln, wenn beispielsweise Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt sind. Mit Hilfe eines Erbermittlers können weitere Erben ausfindig gemacht werden.

Der Testamentsvollstrecker

Ein Erblasser kann zu Lebzeiten testamentarisch verfügen, dass ein Testamentsvollstrecker berechtigt ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen. In diesem Fall kann eine Auflösung nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Er ist aber auch verpflichtet, den Willen des Erblassers zu berücksichtigen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Die Auflösung einvernehmlich zu erreichen, ist in der Regel die beste Lösung. Kann die Erbengemeinschaft keine gemeinsame Lösung finden, kann ein Miterbe eine Entscheidung erzwingen, in dem er eine Teilungsversteigerung beantragt. Doch das hat häufig finanzielle Einbußen zur Folge. Alternativ kann die Erbengemeinschaft in einer Auseinandersetzungsvereinbarung festhalten, wie das Erbe aufgeteilt werden soll – sofern der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot angeordnet hat. Viele Erbengemeinschaften entscheiden sich am Ende für den Verkauf der Immobilie. Schließlich lässt sich Geld leichter teilen als ein Haus oder Grundstück.

Sind Sie und Ihre Miterben unsicher, was aus der gemeinsam geerbten Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wie verkaufen Sie Ihre Immobilie, wenn Sie nicht vor Ort sind?

Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie zum Beispiel in Dortmund wohnen und in München eine Immobilie geerbt haben, können Sie wahrscheinlich während des ganzen Verkaufsprozesses nicht vor […]

Weiterlesen

Video: Das Exposé – warum es unverzichtbar ist

Die Nachfrage nach Immobilien bleibt trotz Krisen hoch. Da denkt man sich als Eigentümer schnell, dass eine kurze Beschreibung genügt, das Interesse an der zu verkaufenden Immobilie zu wecken. Doch weit gefehlt: für einen guten ersten Eindruck und vor allem, um Zeit zu sparen, sollte ein professionelles Exposé erstellt werden. Doch wissen Sie, was rein…

Weiterlesen

Video: Immobilie rechtzeitig vererben – Familienstreitigkeiten vermeiden

Jedes zweite Erbe in Deutschland umfasst laut Experten eine Immobilie. Oft kommt es beim Erbe zum Streit, da sich eine Immobilie nicht so leicht aufteilen lässt wie Geld. Um Familienstreitigkeiten zu vermeiden, raten Experten, das […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Uwe Kirsten


Geschäftsinhaber

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Geprüfter Immobilienmakler (SFA)
Verkauf - Vermietung - Einkauf

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Petra Siebold


Vermietung

Vermietung

069 54 44 77 mieten@uk-immobilien.com

Nathalie Siebold


Besichtigungen

Vermietung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com

Nadine Baluch


Back-Office

Marketing - Buchhaltung

069 54 44 77 info@uk-immobilien.com
bekkant aus HITRADIO FFH